Beate Lenke - Jetzt Medizinrechtsanwälte in Essen kontaktieren.

Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht aus Essen

Vorgehensweise bei Behandlungsfehlern

Häufige Fragen im Arzthaftungsrecht und Medizinrecht

  • Sollte die Ärztekammer eingeschaltet werden?
  • Wer ist überhaupt in den Kreis
    der Haftenden einzubeziehen?
  • Wann verjähren Schadensersatzansprüche?
  • Wurde korrekt vom Arzt aufgeklärt?
  • Liegt ein Behandlungsfehler vor?

Unsere Tätigkeiten auf einem Blick

  • Anfordern und Auswerten der Krankenunterlagen.
  • Risikoabwägung der Erfolgsaussichten
    eines zivilrechtlichen Vorgehens.
  • Kontaktaufnahme mit dem beschuldigten Arzt.
  • Überprüfung des medizinischen Sachverhaltes.
  • Erstellung eines Gutachtens.

Behandlungsfehler und die Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht kommen nahezu täglich vor und können jeden treffen. In solch einem Fall ist die juristische Aufarbeitung durch einen Fachanwalt für Arzthaftungsrecht und Medizinrecht gefragt. Denn das Arzthaftungsrecht gilt als schwierige rechtliche Materie, die auch als Fachanwältin größte Expertise fordert. Die Kernkompetenz unserer Kanzlei liegt auf dem Bereich Arzthaftungsrecht und dem Bereich Medizinrecht. Dabei beraten und vertreten wir als Rechtsanwalt ausschließlich Patienten, die ihre Schmerzensgeld-, Schadensersatz-, und Rentenansprüche gegen Ärzte, Krankenhäuser und Haftpflichtversicherungen durchsetzen müssen. Solche Ansprüche resultieren zum einen aus Behandlungsfehlern, zum anderen aus fehlerhafter oder unzureichender Aufklärung durch den Arzt. Ein Behandlungsfehler kann gravierende Folgen haben, daher verhelfen wir betroffenen Patienten zu ihrem Recht.

Arzthaftungsrecht – Welche Punkte gibt es zu berücksichtigen?

Zu Beginn klären unsere Rechtsanwälte mit dem Patienten, ob eine Klage sinnvoll ist. Fragen wie diese werden im Rahmen eines ausführlichen Gesprächs mit dem passenden Anwalt erörtert und beantwortet. Die Zahl der Prozesse im Arzthaftungsrecht hat sich im Verlauf der letzten 10 Jahre vervielfacht, bundesweit kommt es jedes Jahr zu rund 40.000 Behandlungsfehler-Prozessen. Daher machen unsere Anwälte zu Beginn eine Risikoabwägung und klären Sie im einzelnen Fall über die Erfolgschancen eines zivilrechtlichen Vorgehens gegen den Arzt bzw. das Krankenhaus auf. In dieser Ersteinschätzung werden relevante Fragen beantwortet, die entscheiden, ob ein Fall vor Gericht geht. Der Anwalt bestimmt den haftende Personenkreis, sowie die Art des vorliegenden Behandlungsfehlers und das Schmerzensgeld. Lag ein Diagnoseirrtum vor, gab es grobe Behandlungsfehler und ist der behandelnde Arzt seiner Aufklärungspflicht gegenüber der Patienten nachgekommen? Hier nimmt der zuständige Rechtsanwalt wichtige Bewertungen vor, die auch Aufschluss über den Ausgang eines möglichen Rechtsstreits geben.

Weitere Vorgehensweisen unserer Essener Kanzlei in der Arzthaftung

Die Fachanwältin unserer Essener Kanzlei nimmt dabei Kontakt mit dem beschuldigten Arzt, sowie seiner Haftpflichtversicherung auf und fordern darüber hinaus die entsprechenden Krankenunterlagen zur Auswertung an. Die Zusammenarbeit mit einem medizinischen Sachverständigen liefert uns weitere Informationen über den Behandlungsfehler. Für die Überprüfung des Sachverhaltes werden gegebenenfalls auch Gutachter hinzugezogen. Durch ihre langjährige Erfahrung im Bereich Medizinrecht, ist die Kanzlei Dr. Bürger & Beate Lenke im Stande, Sie bei der Durchsetzung berechtigter Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen zu unterstützen.

Wann erhält der Mandant Schadensersatz und Schmerzensgeld?

Der Kläger oder die Klägerin erhält einen Schadensersatz, wenn der Behandelnde einen Fehler begeht und dadurch ein Schaden am Patienten entsteht. Zusätzlich erhält der Patient Schmerzensgeld, wenn ein Fall der Körperverletzung vorliegt. Über die Höhe des Schmerzensgeldes sind Faktoren wie die Dauer der Schmerzen, die Einschränkung des Alltags und die wirtschaftlichen Verhältnisse des geschädigten Patienten entscheidend. Unsere Rechtsanwälte informieren den Patienten über seine Rechte und  seine Chancen auf eine Entschädigung, wenn die Klage vor Gericht erfolgreich ist. Als Kanzlei für Arzthaftungsrecht und Medizinrecht kennen sich unsere spezialisierten Rechtsanwälte mit dem Rechtsgebiet Medizinrecht besonders aus und sind gerne Ihre anwaltliche Vertretung.

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Was ist ein Behandlungsfehler?

Die ärztliche Behandlung soll fachgerecht und nach dem medizinischen Standard stattfinden und verspricht keinen konkreten Erfolg. Um in einem Gerichtsverfahren den medizinischen Behandlungsfehler nachzuweisen, muss ein Gutachten vorgelegt werden. Dieses wird von medizinischen Gutachtern erstellt. Natürlich haben wir als Top-Kanzlei kompetente Partner, die unsere Arbeit unterstützen und uns bei der Aufklärung ärztlicher Behandlungsfehler beraten. Das Rechtsgebiet des Arzthaftungsrechts und des Medizinrechts erfordert die Behandlung eines erfahrenen Anwalts, sodass Sie als Kläger oder Klägerin einen rechtlichen Anspruch auf eine Entschädigung haben.

Unsere Erfahrungen mit Krankenkassen

Das Arzthaftungsrechts ist nicht gesetzlich, sondern gerichtlich geregelt. Somit spielt auch das Rechtsgebiet des Versicherungsrechts eine wichtige Rolle im medizinischen Dienst. Da die privaten Krankenversicherungen meistens einen höheren Leistungsumfang versprechen als die gesetzlichen, beachtet unsere Fachanwältin auch diesen Aspekt. In der Regel kooperieren die Krankenkassen mit uns als Fachanwalt Medizinrecht, um einen ärztlichen Fehler aufzudecken. Zur Vermeidung einer langatmigen und damit auch kostspieligen Verhandlungsführung mit der jeweiligen Haftpflichtversicherung des einzelnen Arztes, prüft unsere Fachanwältin mögliche Optionen außergerichtlicher Einigungen.

Die Kanzlei Dr. Bürger & Beate Lenke

Unsere Rechtsanwälte sind Experten auf dem Gebiet der Arzthaftung. Durch die Erfahrung mit Kunstfehlern und den Schaden an Patienten, die durch die falsche Behandlung oder einen ärztlichen Fehler hervorgerufen werden, kennt unsere Fachanwältin die juristischen Besonderheiten im Gericht. Sie stehen dem Mandanten über die Dauer des Prozesses als persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Als Patientenanwälte sind die Anwälte spezialisiert auf den Umgang mit Patienten und kennen das Patientenrecht. Suchen Sie auch einen Spezialisten auf den Gebieten Arzthaftungsrecht und Medizinrecht?

Die folgenden Überlegungen und Handlungen stehen am Anfang eines jeden Rechtsstreites wegen einer Arzthaftung:

  • Anfordern und Auswerten der Krankenunterlagen für Angelegenheiten im Arzthaftungsrecht
  • Kontaktaufnahme mit dem beschuldigten Arzt und seiner Haftpflichtversicherung
  • Überprüfung des medizinischen Sachverhaltes, durch Rechtsanwälte und gfs. auch durch eigenen Gutachter
  • Einschalten der Ärztekammer?
  • Risikoabwägung der Erfolgsaussichten eines zivilrechtlichen Vorgehens gegen den Arzt oder Krankenhausträger, insbesondere:
  • Wer ist überhaupt in den Kreis der Haftenden einzubeziehen?
  • Welcher Art könnte der Fehler sein (Diagnoseirrtum? Befunderhebungsfehler? Grober Behandlungsfehler?)
  • Wurde korrekt, insbesondere zum richtigen Zeitpunkt, vom Arzt aufgeklärt?
  • Organisationsverschulden des Krankenhauses?
  • Welche Beweisregeln gelten, wenn z.B. ein anderer Arzt – fehlerhaft – nachbehandelte?
  • Welche Schadensersatz– oder Schmerzensgeldansprüche bestehen, bzw. sind offensichtlich nicht durchsetzbar?
  • Wie soll die Verhandlungsführung mit der Haftpflichtversicherung des Arztes über einen außergerichtlichen Vergleich erfolgen (um einen langwierigen und kostenintensiven Prozess zu vermeiden)?
  • Wie soll ein Abfindungsvergleich gestaltet werden (Folgeschäden? Verjährung? Ansprüche Dritter?)?
  • Wie ist ein evtl. bereits existentes negatives medizinisches Sachverständigengutachten zu widerlegen?
  • Erkennt die Versicherung des Arztes dessen Haftung an, sind die Anwaltskosten von der Versicherung zu erstatten. Ansonsten tritt evtl. auch eine bestehende Rechtsschutzversicherung ein. Bei unzureichenden Vermögensverhältnissen besteht darüber hinaus die Möglichkeit, für Sie bei Gericht Beratungs- oder Prozesskostenhilfe zu beantragen. Evtl. kann ein Prozessfinanzierer eingeschaltet oder eine Gebührenvereinbarung getroffen werden.

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