Extraktion

das Herausziehen

Unter diesem Begriff versteht man in der Medizin eine Behandlungsmaßnahme, die das mechanische Herausziehen einer anatomischen Struktur oder eines Gegenstandes meint. Gängige Beispiele hierfür sind die „Zahnextraktion“, die „Zeckenextraktion“ sowie die „Fremdkörperextraktion“. So kann ein Zahn im Idealfall ohne jeglichen operativen Eingriff entfernt werden.

Wie helfen wir Ihnen?

Hier erhalten Sie Hilfe zu den Themen Arzthaftung, Medizinrecht, Schadensersatz und Zahnarthaftung. Bei speziellen Fragen können Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen.