Behandlungsfehler: Was tun und wie vorgehen?

Es ist ein absolutes Horrorszenario für jeden Patienten: Ein Behandlungsfehler oder Ärztepfusch. Schon ein kleiner Fehler oder eine kleine Unachtsamkeit eines Arztes kann weitreichende Folgen nach sich ziehen. In schweren Fällen von Ärztefehlern können diese sogar das Opfer ein Leben lang begleiten. Dabei muss man solche Fehler nicht stillschweigend akzeptieren, sondern kann rechtlich gegen Sie vorgehen, um so den behandelnden Arzt in Verantwortung zu nehmen. Benötigen Sie in diesem Zusammenhang einer Beratung, wenden Sie sich an die Kanzlei Dr. Bürger & Beate Lenke. Mit über 30 Jahren Erfahrung im Bereich des Arzthaftungsrechts und der Unterstützung vieler Patienten, die durch Behandlungsfehler zu schaden gekommen sind, finden Sie hier in Essen Ihre Ansprechpartner.

Diagnosefehler können passieren, aber was dann?

Behandlungsfehler nachweisen

Vorkommen kann ein Arztfehler in fast jedem Bereich. Es geht nicht nur um typische Schreckensgeschichten aus den Medien wie ein vergessenes Operationsbesteck nach einer Operation. In der Realität geht es viel mehr um falsche Diagnosen und Medikamentenvergabe, mangelnde Organisation oder fehlende Aufklärung. In diesen Fällen ist es dann umso schwieriger, potentielle Fehler abzuschätzen, für die der behandelnde Arzt in Verantwortung gezogen werden kann. Besonders als medizinischer Laie ohne jegliches Hintergrundwissen ist dies nahezu unmöglich. Die Bereiche Medizinrecht und Arzthaftung stellen eine sehr komplexe Rechtsmaterie dar, die ohne nötige Fachkenntnis eines Anwalts, der eine fachspezifische Übersicht bieten kann, praktisch nicht zu überblicken ist. Vollkommen egal, ob Sie einen fachkundigen Rat benötigen oder einfach nur nach Beistand nach Schäden durch einen Arzt suchen, Sie sollten sich unbedingt rechtliche Beratung suchen.

So sollte man bei einem Ärztepfusch vorgehen

Wenn Sie nach einer Behandlung feststellen, dass Ihr Arzt Fehler gemacht hat, sollten Sie sich nicht unbedingt darauf verlassen, dass es zu einer friedlichen Einigung kommt. Ebenso wenig empfehlenswert ist es, den Behandlungsfehler auf sich beruhen zu lassen. Mancher scheinbar „unbedeutende“ Behandlungsfehler stellt sich später als gravierend für den Patienten heraus. Wenn Sie dann beabsichtigen, beispielsweise für ein mögliches Schmerzensgeld vor Gericht zu gehen, sollten Sie sich auf jeden Fall von einem Anwalt beraten lassen. Was man bei einem Behandlungsfehler tun sollte, ist natürlich individuell zu entscheiden und von Fall zu Fall unterschiedlich. Sollten Sie glauben, Opfer eines Behandlungsfehlers zu sein, empfiehlt sich aber folgende grobe Vorgehensweise.

  • Passenden Rechtsanwalt konsultieren

    Ein passender Rechtsanwalt ist für das Vorgehen bei einem Behandlungsfehler unentbehrlich. Kanzlei Bürger, Lenke & Berger ist gerne Ihr kompetenter Partner.

  • Informationen sammeln und Behandlungsfehler nachweisen

    Zusammen mit unser erfahrenen Kanzlei gilt es nun den Fall zu analysieren. Es werden Informationen gesammelt, also beispielsweise auch ärztliche Befunde, die den Ärztepfusch belegen. Gemeinsam wird also nun überlegt, ob es sinnvoll und angebracht ist, gegen jenen Fehler vorzugehen.

  • Juristischer Weg

    Unsere Kanzlei vertritt Sie auf dem juristischen Weg, um Ihr Recht und beispielsweise mögliche Schmerzensgelder oder Schadensersatz durchzusetzen.

Ihr kompetenter Rechtsanwalt bei Behandlungsfehlern

Sie sind Opfer eines Behandlungsfehler geworden oder haben den Verdacht? Die erfahrenen Rechtsanwälte für Medizinrecht der Kanzlei Dr. Bürger & Beate Lenke sind dann Ihre passenden Ansprechpartner. Zusammen analysieren wir Ihre Situation und wägen möglich juristische Schritte ab. So verhelfen wir Ihnen dazu, dass der behandelnde Arzt in Verantwortung genommen wird und Sie zum Beispiel Schmerzensgeld oder Schadensersatz erhalten. Wenn Sie nicht nur einen Anwalt nach einem Behandlungsfehler, sondern auch generell für den Bereich Arzthaftungsrecht suchen, dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Schon seit Gründung unserer Kanzlei im Jahr 1983 machen wir uns für unsere Mandanten in den Bereichen Medizinrecht bzw. Arzthaftungsrecht sowie Schadensersatzrecht stark.

Rechtsanwalt Raimund Bürger - Medizinrecht

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